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Muss ich meinen Vermieter fragen, ob ich eine Garten Lounge aufstellen darf?

Wenn alle mietrechtlichen Fragen geklärt sind, dann muss kein Mieter seinen Vermieter fragen, ob er eine Garten Lounge aufstellen darf. In diesem Fall ist es natürlich erlaubt, alle Gartenmöbel aufzustellen, die man aufstellen möchte.

Darunter fällt auch die Gartenlounge, selbst wenn es sich hierbei um ein sehr großes Modell handeln sollte. Lediglich bei baulichen Veränderungen, zum Beispiel beim Bau einer Gartenhütte, in der man die Gartenmöbel überwintern möchte, benötigt man die Erlaubnis des Vermieters.

 

 

Allerdings muss die Nutzung des Gartens aus mietrechtlicher Sicht erlaubt sein. Entweder steht die Benutzung des Gartens eindeutig im Mietvertrag oder die Klausel hierzu fehlt.

Im letzteren Fall sollte man Rücksprache mit dem Vermieter halten, welchen Teil vom Garten man nutzen darf. Sobald die Erlaubnis zum Nutzen des Gartens vorliegt, darf auch eine Gartenlounge gekauft werden.

Gleiches gilt für Mehrfamilienhäuser, wenn die Benutzung des Gartens gemeinschaftlich erlaubt ist. In diesem Fall ist es immer sinnvoll, den Vermieter oder die anderen Mieter zu fragen. Nur so lassen sich Probleme im Vorfeld klären und man geht Streitigkeiten aus dem Weg.

Klar ist natürlich, dass bei einem Gemeinschaftsgarten nicht die gesamte Fläche von der eigenen Garten Lounge in Anspruch genommen werden darf. Die anderen Mieter möchten auch noch eigene Möbel aufstellen oder vielleicht Spielgeräte für ihre Kinder integrieren.

 

Wer die mietrechtlichen Aspekte geklärt hat, sollte beim Aufstellen der Sitzgruppe darauf achten, dass keine Pflanzen oder Büsche beschädigt werden.

Ebenfalls dürfen weder Bäume noch Büsche entfernt werden, die vom Vermieter gepflanzt wurden. Das bedeutet also, man muss die Sitzgruppe der vorhandenen Rasenfläche anpassen oder gesondert beim Vermieter nachfragen, falls die benötigte Fläche etwas größer ausfällt.

Zu bedenken wäre noch, dass das Gras unter den Sitzmöbeln nicht mehr wächst und eventuell sogar vermoost. Sollte diese Stelle zu großflächig ausfallen, könnte es zu Problemen mit dem Vermieter kommen. Aber generell darf der Vermieter das Aufstellen einer Garten Lounge nicht verbieten.

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